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Die Entwicklung neuer Wohn- und Pflegeformen ist ein erklärtes sozialpolitisches Ziel der Landesregierung. Dazu werden gezielt Maßnahmen und Projekte unterstützt, die es pflege- und hilfebedürftigen Menschen ermöglichen, ein selbstbestimmtes Leben zu Hause zu führen. Ambulant betreute Wohn- und Hausgemeinschaften gewinnen als alternative Wohnform in Schleswig-Holstein zunehmend an Bedeutung, auch für demenziell Erkrankte. Konzeptionell orientieren sich diese Wohnformen an der Organisation des Alltagsgeschehens mit dem Ziel, eine kommunikative und gemeinschaftliche Lebenssituation zu schaffen, die einer zunehmenden Isolation entgegenwirkt und vorhandene Kompetenzen erhalten hilft.
Die Landesregierung fördert zur Unterstützung innovativer Wohn- und Betreuungsformen insbesondere für demenzkranke Menschen eine landesweite „Koordinationsstelle für innovative Wohn- und Pflegeformen im Alter“ zunächst für die Dauer von drei Jahren.
Jedes innovative Wohn- und Betreuungskonzept ist im ersten Schritt daraufhin zu prüfen, um was für eine Art von Konstruktion es sich handelt. Der Grad der Selbstbestimmung bestimmt, inwieweit die Aufsichtsbehörden (in Schleswig-Holstein die Kreise und kreisfreien Städte) sich einmischen und entsprechende Vorgaben machen. Liegt eine ambulante Form vor, ist eine Zuständigkeit der Heimaufsicht nicht mehr gegeben. Eine der zentralen Aufgaben wird es sein, die Qualitätssicherung in diesen Fällen zu gewährleisten.
Die Zahl der Projekte und Initiativen wird (vorsichtig) auf etwa 25 geschätzt. Weitere 15 Projekte sind in der "Pipeline". Die genannte Koordinationsstelle erfasst kontinuierlich den Bestand
an laufenden und geplanten Projekten.
Die Beratung ist bisher durch die Heimaufsicht zusammen mit dem Ministerium erfolgt, und ist jetzt eine wichtige Aufgabe der Koordinationsstelle. In den kreisfreien Städten und etwa der Hälfte der Kreise in Schleswig-Holstein bestehen ferner Trägerunabhängige Pflegeberatungsstellen, die mit der Koordinationsstelle zusammenarbeiten sollen.
Die innovativen Wohn- und Pflegeformen sind im sog. Selbstbestimmungsstärkungsgesetz erfasst und werden - je nach Konstruktion - unterschiedlich ordnungsrechtlich behandelt (bzw. gar nicht).
Qualitätsempfehlungen und Planungshilfen für ambulant betreute Wohn-Pflege-Gemeinschaften
Die Koordinierungsstelle für innovative Wohn- und Pflegeformen im Alter (KIWA) hat im Auftrag des Ministeriums für Arbeit, Soziales und Gesundheit die Broschüre: "Gepflegt alt werden - selbstbestimmt und privat leben" veröffentlicht. › mehr
Der aktuelle Norddeutsche Newsletter für Wohn-Pflege-Gemeinschaften ist erschienen
Herausgegeben von der Hamburger Koordinationsstelle für Wohn-Pflege-Gemeinschaften und der Koordinationsstelle für innovative Wohn- und Pflegeformen im Alter Schleswig-Holstein präsentieren wir den aktuellen Newsletter. › mehr
Schleswig-Holstein verabschiedet Selbstbestimmungs-Stärkungsgesetz
Als Nachfolgeregelung des alten Heimgesetzes hat Schleswig-Holstein ein Selbstbestimmungs-Stärkungsgesetzes verabschiedet. › mehr
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Ambulante Betreuung, ambulante Pflege "Selbstständig leben und wohnen bei Pflege und Betreuungsbedarf" Antrag der Fraktionen von CDU und SPD › mehr